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Studie zu Freien Berufen
Digitalisierung beschleunigt den Wandel
Minister Pinkwart: Freie Berufe sind ein systemrelevanter Wirtschaftsfaktor in Nordrhein-Westfalen – Wir wollen die Berufsstände zukunftsfest machen und Hürden abbauen
Düsseldorf. Sind die Freien Berufe in Deutschland zu stark reguliert? Eine Studie liefert erstmals differenzierte Antworten auf diese Frage und zeigt auf, welche Chancen und Herausforderungen in der Digitalisierung liegen. Heute (11. März) wurde die Expertise des Europäischen Zentrums für Freie Berufe der Universität zu Köln an Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart überreicht.
Minister Pinkwart: „Ob Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Architekten: Die Freien Berufe sind unerlässlich für das Wohl der Gesellschaft und ein wichtiger, in weiten Teilen systemrelevanter Wirtschaftsfaktor in Nordrhein-Westfalen. Unser Ziel ist es, diese Berufsstände zukunftsfest zu machen und Hürden dort abzubauen, wo es notwendig ist. Die Studie bietet dazu wichtige Anhaltspunkte.“
Aus Sicht der Europäischen Kommission werden die Freien Berufe in Deutschland zu stark reguliert, etwa im Hinblick auf Exklusivitätsrechte, Honorar- und Gebührenordnungen oder gesellschaftsrechtliche Beschränkungen. Ziel der vorgelegten Studie war es, diese Sichtweise erstmals einer umfassenden, kritischen wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen.
„Unsere Studie zeigt deutlich, dass die bislang eingesetzten europäischen Indizes zur Messung des Regulierungsniveaus nicht pauschal auf Deutschland angewendet werden können. Damit gibt es keinen belastbaren Beleg einer zu geringen Wettbewerbsintensität bei freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Mitgliedsländern“, sagt Prof. Dr. Martin Henssler, der wissenschaftliche Leiter der Studie.
„Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Veränderungen und beschleunigt den Wandel einzelner Berufsstände. Die vorgelegte Studie liefert eine gute Grundlage, um diesen erforderlichen Transformations-prozess zukunftsorientiert zu gestalten“, so Bernd Zimmer, der Vorsitzende des Verbandes Freier Berufe im Lande NRW e. V.
Das Wirtschafts- und Digitalministerium hat die Studie mit dem Titel,,Analyse des zukünftigen Regulierungsrahmens für freiberufliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Länderempfehlungen der EU-Kommission und die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Lage der Freien Berufe in NRW“ gefördert. Sie steht ab sofort auf
www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/studie-freie-berufe als Download zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des MWiDE vom 11. März 2021,
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Europäischen Zentrums für Freie Berufe (EuZFB).
Zukünftiger Regulierungsrahmen für Freie Berufe
Das Europäische Zentrum für Freie Berufe beginnt diese Tage mit der Arbeit an einer interdisziplinären Studie mit dem Titel "Analyse des zukünftigen Regulierungsrahmens für freiberufliche Dienstleistungen". Das Projekt wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Verband der Freien Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. gefördert und hat das Ziel, Leitlinien für eine moderne, den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der freiberuflichen Tätigkeiten angepasste Regulierung zu entwerfen.
Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.
"Die Gebührenordnung für Architekten und Bauingenieure (HOAI) als Marktzugangsschranke für neue Anbieter?"
Zum Beitrag von Dr. Oliver Arentz und Clemens Recker gelangen Sie hier.
"Wettbewerbsindikatoren der EU-Kommission auf dem Prüfstand"
Zum Beitrag von Dr. Oliver Arentz und Clemens Recker im "Wirtschaftsdienst" gelangen Sie hier.
CALP - "Comparative Analyses of Liberal Profession"
Die CALP-Datenbank eröffnet Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Freien Berufe in Europa sowohl in rechtswissenschaftlicher als auch in sozialwissenschaftlicher Hinsicht.
Zur Datenbank gelangen Sie hier.
Scannen statt Kopieren!
24. November 2016
Im "Archiv" (Raum 105) des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht steht Ihnen nunmehr anstelle eines Kopierers eine Scan-Station zur Verfügung. Die gewünschten Materialien können auf einem mitgebrachten USB-Stick kostenfrei abgespeichert werden. Dort finden Sie auch eine entsprechende Kurzanleitung.
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