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Sommersemester 2018

Seminar "Grundlagen des Berufsrechts Freier Berufe unter besonderer Berücksichtigung der Anwaltschaft"

Die Freien Berufe – zu denen auch die Rechtsanwaltschaft gehört – unterliegen einer besonderen berufsrechtlichen Regulierung. Diese betrifft zum einen die Berufsaufnahme, die erlaubnispflichtig ist. Vor allem wird aber die Ausübung des Freien Berufs durch die jeweiligen Berufsordnungen reguliert. Dazu zählen neben Beschränkungen der Berufsausübung, etwa durch Einschränkungen der Werbung, der freien Preisgestaltung oder der beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften auch Privilegien wie etwa Zeugnisverweigerungsrechte.
Die bestehenden Regelungen sind nicht unumstritten. In Deutschland waren in den vergangenen Jahren verschiedene berufsrechtliche Regelungen Gegenstand verfassungsrechtlicher Entscheidungen. Auch die EU-Kommission drängt auf eine Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Viele den Wettbewerb einschränkende Regelungen seien nicht durch ausreichende Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und damit ineffektiv und wohlstandsmindernd. Ziel dieser Reformbestrebungen ist die Schaffung eines „dynamischen und wettbewerbsfähigen, wissensgestützten Wirtschaftsraums“.
Im Rahmen dieses Seminars sollen die Grundzüge des freiberuflichen Berufsrechts unter besonderer Berücksichtigung des für sie besonders relevanten anwaltlichen Berufsrechts vermittelt werden. Dazu werden die Studierenden eine Seminararbeit zu einem Teilaspekt des anwaltlichen Berufsrechts erstellen und im Blockseminar am 5. und 6. Juli 2018 vorstellen.
In zwei Vorbereitungssitzungen zu Beginn des Sommersemesters werden die notwendigen Methoden und Techniken zur Erstellung einer Seminararbeit vermittelt. Schwerpunkt des ersten Termins ist die Frage, wie Literatur zu einem bislang unbekannten Problemfeld effektiv und vollständig erschlossen werden kann. Im zweiten Termin werden die Gliederung einer Arbeit, die inhaltlichen Anforderungen an eine Seminararbeit sowie die korrekte Zitierung erörtert.

Das Vorbereitungsseminar findet im Rahmen unserer Seminarreihe „Ökonomik und Recht der Freien Berufe“ wieder als interdisziplinäres Seminar gemeinsam mit Herrn Dr. Markus Dertwinkel-Kalt und Studierenden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät statt. Jedem Vortrag ist ein Ko-Referat aus volkswirtschaftlicher Sicht zur Seite gestellt. In der den Referaten nachfolgenden Diskussion soll erörtert werden, ob Zielkonflikte zwischen wirtschaftswissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Erkenntnissen bestehen und wie diese aufgelöst werden können.
Die Belegung des Seminars erfolgt über KLIPS 2.0. Die Ausgabe der Seminarthemen kann frühestens nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der 1. Belegungsphase ab dem 26.02.2018 stattfinden. Als einheitlicher Abgabetermin der Seminararbeiten ist der 18. Juni 2018 vorgesehen.