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Direktorium

Foto: Simon Wegener

Prof. Dr. Martin Henssler

Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht
Direktor des Instituts für Gesellschaftsrecht

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Martin Henssler ist seit 1991 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Seit 1998 ist er geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Das Institut gehört europaweit zu den größten universitären Forschungseinrichtungen auf seinem Gebiet. Forschungsschwerpunkte bilden geleichberechtigt das Arbeitsrecht (insbesondere Kollektivarbeitsrecht und das Recht der Unternehmensmitbestimmung) sowie das Wirtschaftsrecht (insbesondere das Recht der Kapital- und Personengesellschaften).


Prof. Dr. Henssler verfügt über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Berufsrechts der Freien Berufe. Seit 1991 ist Prof. Dr. Henssler zusätzlich geschäftsführender Direktor des Institutes für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln. Forschungsgegenstand des Instituts für Anwaltsrecht ist das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland und rechtsvergleichend in weiteren inner- und außereuropäischen Staaten. Berücksichtigung finden zudem die europarechtlichen Bezugspunkte, das Berufsrecht verwandter Berufe (insbesondere der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater). Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Institutes liegt in der Erforschung aktueller berufspolitischer Entwicklungen. Daneben implementiert das Institut für Anwaltsrecht erstmals die anwaltliche Denk- und Arbeitsweise in die Juristenausbildung. 1996 gründet Prof. Dr. Henssler das Europäische Dokumentationszentrum für Deutsches und Europäisches Anwalts- und Notarrecht als gemeinsame Forschungseinrichtung des Instituts für Anwaltsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer. Seit 2010 ist Prof. Dr. Henssler Mitglied im Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Auf Initiative von Prof. Dr. Henssler wurde im Jahr 2012 das Europäische Zentrum für Freie Berufe gegründet, dessen geschäftsführender Direktor er ebenfalls ist. Von 2013 bis 2015 war Prof. Dr. Henssler Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln; von Oktober 2015 bis April 2018 Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln.


Ein Forschungsschwerpunkt von Prof. Dr. Hensslers bildet die Erforschung der Freien Berufe. Eine Vielzahl seiner Veröffentlichungen beschäftigt sich mit berufsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere dem Berufsrecht der Rechtsanwälte, der Notare, der Wirtschaftsprüfer, der Vermessungsingenieure und mit Fragen der Mediation. Prof. Dr. Hensslers beschäftigt sich v.a. mit dem Gesellschaftsrecht der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses ausländischer Gesellschaftsformen und der interprofessionellen Zusammenarbeit auf die deutsche Rechtsordnung, mit der anwaltliche Spezialisierung, dem Honorarrecht, dem Haftungsrecht, dem Werberecht, Fragen zu Interessenkonflikten, dem Wettbewerbsrecht sowie der Freiberufliche Ethik. Er war Sachverständiger des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestags zu berufsrechtlichen Fragestellungen. Prof. Dr. Henssler ist Mitglied der Working Group European Observatories Of Legal Professions.


Prof. Dr. Henssler verfügt über Erfahrungen in der rechtsvergleichenden Forschung, u.a. durch Forschungsaufenthalte in Berkeley (USA), Paris (Frankreich), London (Großbritannien) sowie in Tokio und Kyoto (Japan). Er ist seit 2009 Gastprofessor an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Zurzeit ist er Gastprofessor an der Universität Florenz.